| Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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| Sitzungsvorlage 54 KB |
| Bezeichnung | Inhalt |
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| Sitzung: | 06.03.2012 BA/050/12 |
| Beschluss: | Empfehlung an die SVV zur Zustimmung |
| Abstimmung: | Ja: 4, Nein: -, Enthaltungen: 1 |
| Vorlage: | 025/12 |
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25, Sondergebiete Hotel, Thalasso-Zentrum, öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm, vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage 1.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anre-gungen und Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertreterversammlung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25, Sondergebiete Hotel, Thalasso-Zentrum, öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm - eine Teilfläche an der Seedeich-straße betreffend -, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (textliche Festsetzungen, Teil B), als Satzung: siehe Anlage 2.
3. Die Begründung zur 3. Änderung wird gebilligt: siehe Anlage 3.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss zur 3. Änderung der Bebauungsplan-Satzung Nr. 25, Sondergebiete Hotel, Thalasso-Zentrum, öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm - eine Teilfläche an der Seedeichstraße betreffend -, ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
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