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Google street view

DokumenttypBezeichnungAktionen
Sitzungsvorlage 69 KB
BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:023/10  
Art:Beschlussvorlage Stadtvertreter  
Datum:09.03.2010  
Betreff:Google street view
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Beratungen:

Beratung TOP  Zuständig  Beschluss   Dokumente
06.04.2010  Finanzausschuss  7  Vorberatung   
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Amtliche Bekanntmachung Ausschüsse 59 KB
07.04.2010  Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend und Senioren  9  Vorberatung   
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Amtliche Bekanntmachung Ausschüsse 60 KB
08.04.2010  Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus  9  Vorberatung   
DokumenttypBezeichnungAktionen
Amtliche Bekanntmachung Ausschüsse 79 KB
08.04.2010  Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt  8  Vorberatung   
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Amtliche Bekanntmachung Ausschüsse 82 KB
14.04.2010  Hauptausschuss  8  Vorberatung  mehrheitlich beschlossen 
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Amtliche Bekanntmachung HA 61 KB
26.04.2010  Stadtvertreterversammlung Bad Doberan  9  Entscheidung   
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Amtliche Bekanntmachung SVV 63 KB

Inhalt:

Beschlussvorschlag:


Der Bürgermeister wird beauftragt,
 
1.    Widerspruch gegen die Erhebung und Veröffentlichung von Aufnahmen durch den Dienst „google street view“ gegenüber Google Inc./USA bzw. Google Germany GmbH an datenschutzrechtlich bedenklichen Orten (z.B. Kindergärten, Schulen, Spielplätzen, Kinderwohnheimen etc.) zu erheben;
 
2.    die städtischen Gesellschaften, soweit sie in datenschutzrechtlich relevanter Weise betroffen sind, durch Gesellschafterweisung zum Widerspruch nach Nr.1 anzuweisen;
 
3.    andere Betreiber von Einrichtungen im Sinne von Nr.1 zur Erhebung des Widerspruchs gegenüber Google Inc./USA bzw. Google Germany GmbH  aufzufordern;
 
4.    die Bürger im Internetauftritt der Landeshauptstadt Schwerin in geeigneter Weise auf das Recht und die Möglichkeit zum Widerspruch gegenüber Google Inc./USA bzw. Google Germany GmbH  hinzuweisen.



Sach- und Rechtslage:


Google Inc./USA bzw. Google Germany GmbH haben in ihrem Internetauftritt angekündigt in der Landeshauptstadt Schwerin im November 2009 bzw. fortfahrend oder beginnend im Frühjahr 2010 Aufnahmen für den Dienst "goggle street view" zu machen (s.http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html#q9). Diese Aufnahmen bzw. deren Veröffentlichung fallen als personenbezogene Daten unter datenschutzrechtliche Bestimmungen. Aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit von z.B. Kindergärten, Schulen, Spielplätzen, Kinderwohnheimen etc. sollte die Landeshauptstadt Schwerin bzw. die betroffenen städtischen Gesellschaften einen diesbezüglichen Widerspruch erheben. Zugleich sollten andere Betreiber solcher Einrichtungen ebenfalls zur Erhebung des Widerspruchs aufgerufen werden.
Die Bürger der Landeshauptstadt Schwerin sollten im Internetauftritt in geeigneter Weise (vgl. z.B. https://www.datenschutzzentrum.de/geodaten/20090506-streetview-widerspruch.html; http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/LVwA-Bibliothek/Aktuelles/Presse/48_Hinweise.pdf) auf ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden.
Die besondere Dringlichkeit ergibt sich aus den zeitnah erfolgenden bzw. vielleicht bereits erfolgten Aufnahmen und deren bevorstehenden Veröffentlichung.






Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen:

Keine haushaltsmäßige Berührung: ( )

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle:

Deckungsvorschlag: nicht erforderlich


Mittel stehen nicht zur Verfügung ( )

Deckungsvorschlag:



Anlagen:


- keine

 


Software: Sitzungsdienst Session