| Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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| Sitzungsvorlage 69 KB |
| Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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| Name: | 023/10 | ||
| Art: | Beschlussvorlage Stadtvertreter | ||
| Datum: | 09.03.2010 | ||
| Betreff: | Google street view | ||
| Beratung | TOP | Zuständig | Beschluss | Dokumente | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 06.04.2010 | Finanzausschuss | 7 | Vorberatung |
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| 07.04.2010 | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend und Senioren | 9 | Vorberatung |
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| 08.04.2010 | Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus | 9 | Vorberatung |
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| 08.04.2010 | Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt | 8 | Vorberatung |
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| 14.04.2010 | Hauptausschuss | 8 | Vorberatung | mehrheitlich beschlossen |
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| 26.04.2010 | Stadtvertreterversammlung Bad Doberan | 9 | Entscheidung |
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Beschlussvorschlag:
Der
Bürgermeister wird beauftragt,
1.
Widerspruch gegen die Erhebung und Veröffentlichung
von Aufnahmen durch den Dienst „google street view“
gegenüber Google Inc./USA bzw. Google Germany GmbH an
datenschutzrechtlich bedenklichen Orten (z.B. Kindergärten,
Schulen, Spielplätzen, Kinderwohnheimen etc.) zu erheben;
2.
die städtischen Gesellschaften, soweit sie in
datenschutzrechtlich relevanter Weise betroffen sind, durch
Gesellschafterweisung zum Widerspruch nach Nr.1 anzuweisen;
3.
andere Betreiber von Einrichtungen im Sinne von Nr.1 zur
Erhebung des Widerspruchs gegenüber Google Inc./USA bzw. Google
Germany GmbH aufzufordern;
4.
die Bürger im Internetauftritt der Landeshauptstadt
Schwerin in geeigneter Weise auf das Recht und die Möglichkeit
zum Widerspruch gegenüber Google Inc./USA bzw. Google Germany
GmbH hinzuweisen.
Sach- und Rechtslage:
Google Inc./USA bzw.
Google Germany GmbH haben in ihrem Internetauftritt angekündigt
in der Landeshauptstadt Schwerin im November 2009 bzw. fortfahrend
oder beginnend im Frühjahr 2010 Aufnahmen für den Dienst
"goggle street view" zu machen
(s.http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html#q9).
Diese Aufnahmen bzw. deren Veröffentlichung fallen als
personenbezogene Daten unter datenschutzrechtliche Bestimmungen.
Aufgrund der besonderen Schutzwürdigkeit von z.B. Kindergärten,
Schulen, Spielplätzen, Kinderwohnheimen etc. sollte die
Landeshauptstadt Schwerin bzw. die betroffenen städtischen
Gesellschaften einen diesbezüglichen Widerspruch erheben.
Zugleich sollten andere Betreiber solcher Einrichtungen ebenfalls zur
Erhebung des Widerspruchs aufgerufen werden.
Die Bürger der Landeshauptstadt Schwerin
sollten im Internetauftritt in geeigneter Weise (vgl. z.B.
https://www.datenschutzzentrum.de/geodaten/20090506-streetview-widerspruch.html;
http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/fileadmin/Elementbibliothek/LVwA-Bibliothek/Aktuelles/Presse/48_Hinweise.pdf)
auf ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden.
Die besondere Dringlichkeit ergibt sich aus
den zeitnah erfolgenden bzw. vielleicht bereits erfolgten Aufnahmen
und deren bevorstehenden Veröffentlichung.
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Finanzielle Auswirkungen |
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Einnahmen: |
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Keine haushaltsmäßige Berührung: ( ) |
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Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle: |
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Deckungsvorschlag: nicht erforderlich
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Mittel stehen nicht zur Verfügung ( ) |
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Deckungsvorschlag: |
Anlagen:
- keine
Software: Sitzungsdienst Session