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3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Bad Doberan,

DokumenttypBezeichnungAktionen
Sitzungsvorlage 52 KB
BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:096/11  
Art:Beschlussvorlage Stadtvertreter  
Datum:20.09.2011  
Betreff:3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Bad Doberan,
Sondergebiete Hotel, Thalasso-Zentrum, öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm, eine Teilfläche an der Seedeichstraße betreffend
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss -
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Beratungen:

Beratung TOP  Zuständig  Beschluss   Dokumente
11.10.2011  Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt  8  Vorberatung  Empfehlung an die SVV zur Zustimmung 
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Amtliche Bekanntmachung Ausschüsse 61 KB
12.10.2011  Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend und Senioren  7  Vorberatung  Empfehlung an die SVV zur Zustimmung 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Amtliche Bekanntmachung Ausschüsse 61 KB
13.10.2011  Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus  6  Vorberatung  Empfehlung an die SVV zur Zustimmung   
19.10.2011  Hauptausschuss  8  Vorberatung   
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Amtliche Bekanntmachung HA 64 KB
01.11.2011  Stadtvertreterversammlung Bad Doberan  10  Entscheidung   
DokumenttypBezeichnungAktionen
Amtliche Bekanntmachung SVV 64 KB

Inhalt:

Beschlussvorschlag:


Die Stadtvertreterversammlung beschließt:


1. Die Entwürfe für die 3. Änderung der Satzung der Stadt Bad Doberan über den Bebauungsplan Nr. 25, Sondergebiete Hotel, Thalasso-Zentrum, öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm, Teil A (Planzeichnung), Teil B (Text) und Begründung werden gebilligt.


2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erhalten die Entwürfe zur Abgabe einer Stellungnahme zugeschickt.


3. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.



Sach- und Rechtslage:


Die Stadtvertreterversammlung hat am 21.02.2011 die 3. Änderung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen.

Die Planänderung wurde amtlich bekannt gemacht, nachdem der städtebauliche Vertrag gemäß Punkt 3 des Änderungsbeschlusses vorliegt.

Als nächster Schritt ist die öffentliche Auslegung und die Beteiligung betroffener Behörden erforderlich.






Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen:

Keine haushaltsmäßige Berührung: ( )

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle:

Deckungsvorschlag:

Mittel stehen nicht zur Verfügung ( )

Deckungsvorschlag:




Anlagen:


- Planzeichnung (Teile A und B)

- Begründung


 


Software: Sitzungsdienst Session