| Dokumenttyp | Bezeichnung | Aktionen |
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| Sitzungsvorlage 52 KB |
| Bezeichnung | Inhalt | Bezeichnung | Inhalt |
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| Name: | 096/11 | ||
| Art: | Beschlussvorlage Stadtvertreter | ||
| Datum: | 20.09.2011 | ||
| Betreff: | 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Bad Doberan, Sondergebiete Hotel, Thalasso-Zentrum, öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm, eine Teilfläche an der Seedeichstraße betreffend - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss - | ||
| Beratung | TOP | Zuständig | Beschluss | Dokumente | |||||||
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| 11.10.2011 | Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt | 8 | Vorberatung | Empfehlung an die SVV zur Zustimmung |
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| 12.10.2011 | Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur, Sport, Jugend und Senioren | 7 | Vorberatung | Empfehlung an die SVV zur Zustimmung |
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| 13.10.2011 | Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus | 6 | Vorberatung | Empfehlung an die SVV zur Zustimmung | |||||||
| 19.10.2011 | Hauptausschuss | 8 | Vorberatung |
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| 01.11.2011 | Stadtvertreterversammlung Bad Doberan | 10 | Entscheidung |
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertreterversammlung beschließt:
1. Die Entwürfe für die 3. Änderung der Satzung der Stadt Bad Doberan über den Bebauungsplan Nr. 25, Sondergebiete Hotel, Thalasso-Zentrum, öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm, Teil A (Planzeichnung), Teil B (Text) und Begründung werden gebilligt.
2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erhalten die Entwürfe zur Abgabe einer Stellungnahme zugeschickt.
3. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sach- und Rechtslage:
Die Stadtvertreterversammlung hat am 21.02.2011 die 3. Änderung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen.
Die Planänderung wurde amtlich bekannt gemacht, nachdem der städtebauliche Vertrag gemäß Punkt 3 des Änderungsbeschlusses vorliegt.
Als nächster Schritt ist die öffentliche Auslegung und die Beteiligung betroffener Behörden erforderlich.
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Finanzielle Auswirkungen |
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Einnahmen: |
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Keine haushaltsmäßige Berührung: ( ) |
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Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle: |
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Deckungsvorschlag: |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung ( ) |
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Deckungsvorschlag: |
Anlagen:
- Planzeichnung (Teile A und B)
- Begründung
Software: Sitzungsdienst Session