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Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Sachkonto "Kredite/Darlehen/Rücklagen/Investitionen – Deckungsreserve - Personalkosten"

 
BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:034/11-H  
Art:Beschlussvorlage HA  
Datum:20.12.2011  
Betreff:Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Sachkonto "Kredite/Darlehen/Rücklagen/Investitionen - Deckungsreserve - Personalkosten"
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Beratungen:

Beratung TOP  Zuständig  Beschluss   Dokumente
28.12.2011  Hauptausschuss  3  Entscheidung   
DokumenttypBezeichnungAktionen
Amtliche Bekanntmachung HA 55 KB

Inhalt:

Beschlussvorschlag:


Der Hauptausschuss genehmigt eine überplanmäßige Ausgabe im Sachkonto „Kredite/Darlehen/Rücklagen/Investitionen – Deckungsreserve - Personalkosten“ in Höhe von 9.277,18 €.



Sach- und Rechtslage:


Auf Grund der Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) zur steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Behandlung der Arbeitnehmereigenbeteiligung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung wurde im 2. Nachtragshaushalt 2011 eine Erhöhung der Personalkosten beantragt.

Das Urteil ist im Rundschreiben vom Kommunalen Arbeitgeberverband am 07.09.2011 dem Arbeitgeber bekannt gegeben worden.

Für eine rechtssichere Umsetzung bestand auf Seiten des Arbeitgebers die Notwendigkeit, eine Erklärung der Arbeitnehmer einzuholen, wonach diese eine Festlegung treffen, wie der Arbeitnehmerbeitrag zukünftig, - frühestens ab 1. Januar 2011 – zu behandeln ist. Nach entsprechender Information an die Arbeitnehmer der Stadt Bad Doberan und deren erforderlichen Rückantwort, sowie die Erstellung der Lohnarten im Rechenprogramm am 28.11.2011, konnte eine weitere Bearbeitung und eine Testabrechnung erfolgen.


Nach erfolgter Eingabe und Verarbeitung der Entscheidung des BFH`s in das Lohnprogramm PAISY erfolgte eine Testabrechnung vom Rechenzentrum T-Systems GmbH. Gemäß dieser Abrechnung vom 30.11.2011 zur tatsächlichen Abrechnung vom 16.12.2011 ist eine Differenz in Höhe von 9.277,18 € entstanden und somit besteht eine unzureichende Deckung. Hiermit begründet sich die Dringlichkeit dieser Vorlage.



Für die Genehmigung der außerplanmäßigen Ausgaben ist aufgrund der Wertgrenze der Hauptausschuss gemäß § 6 (3) Ziffer 2 der Hauptsatzung zuständig.



Die überplanmäßige Ausgabe soll aus dem Sachkonto der Kreisumlage“ HHst 9000.83200 gedeckt werden. Mit dem 19.12.2011 ist dieses Sachkonto mit 19.317,36 Euro verfügbarer Mittel ausgestattet.







Finanzielle Auswirkungen

Einnahmen:

Keine haushaltsmäßige Berührung: ( )

Mittel stehen zur Verfügung in Haushaltsstelle:

Deckungsvorschlag: 9000.83200

Mittel stehen nicht zur Verfügung ( )

Deckungsvorschlag:




Anlagen:

- keine

 


Software: Sitzungsdienst Session