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Beratungsergebnisse 3. Änderung der Satzung des B-planes Nr. 25 der Stadt Bad Doberan,Sondergebiete Hotel,Thalasso-Zentrum,öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm - eine Teilfläche an der Seedeichstr. betreffend - Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 3. Änderung-

DokumenttypBezeichnungAktionen
Sitzungsvorlage 54 KB
BezeichnungInhaltBezeichnungInhalt
Name:025/12  
Art:Beschlussvorlage Stadtvertreter  
Datum:16.02.2012  
Betreff:3. Änderung der Satzung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Bad Doberan, Sondergebiete Hotel, Thalasso- Zentrum, öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm - eine Teilfläche an der Seedeichstraße betreffend - Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 3.Änderung -
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Beratungen:

Beratung  Gremium  TOP  Zuständig  Beschluss   Dokumente
  Beschlusstext 
14.03.2012  Hauptausschuss  Vorberatung  Empfehlung an die SVV zur Zustimmung 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Amtliche Bekanntmachung HA 64 KB
  Abstimmung:  Ja: 7, Nein: -, Enthaltungen: 1 
 
 

Beschlussvorschlag:


Die Stadtvertreterversammlung beschließt:


1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25, Sondergebiete Hotel, Thalasso-Zentrum, öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm, vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage 1.


Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anre-gungen und Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertreterversammlung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25, Sondergebiete Hotel, Thalasso-Zentrum, öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm - eine Teilfläche an der Seedeich-straße betreffend -, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (textliche Festsetzungen, Teil B), als Satzung: siehe Anlage 2.


3. Die Begründung zur 3. Änderung wird gebilligt: siehe Anlage 3.


4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss zur 3. Änderung der Bebauungsplan-Satzung Nr. 25, Sondergebiete Hotel, Thalasso-Zentrum, öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm - eine Teilfläche an der Seedeichstraße betreffend -, ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


08.03.2012  Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus  Vorberatung  Empfehlung an die SVV zur Zustimmung 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Amtliche Bekanntmachung Ausschüsse 60 KB
  Abstimmung:  Ja: 5, Nein: -, Enthaltungen: - 
 
 

Beschlussvorschlag:


Die Stadtvertreterversammlung beschließt:


1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25, Sondergebiete Hotel, Thalasso-Zentrum, öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm, vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage 1.


Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anre-gungen und Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertreterversammlung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25, Sondergebiete Hotel, Thalasso-Zentrum, öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm - eine Teilfläche an der Seedeich-straße betreffend -, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (textliche Festsetzungen, Teil B), als Satzung: siehe Anlage 2.


3. Die Begründung zur 3. Änderung wird gebilligt: siehe Anlage 3.


4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss zur 3. Änderung der Bebauungsplan-Satzung Nr. 25, Sondergebiete Hotel, Thalasso-Zentrum, öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm - eine Teilfläche an der Seedeichstraße betreffend -, ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


06.03.2012  Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt  Vorberatung  Empfehlung an die SVV zur Zustimmung 
DokumenttypBezeichnungAktionen
Amtliche Bekanntmachung Ausschüsse 62 KB
  Abstimmung:  Ja: 4, Nein: -, Enthaltungen: 1 
 
 

Beschlussvorschlag:


Die Stadtvertreterversammlung beschließt:


1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25, Sondergebiete Hotel, Thalasso-Zentrum, öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm, vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage 1.


Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anre-gungen und Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Abwägungsergebnis in Kenntnis zu setzen.

2. Aufgrund des § 10 Baugesetzbuch (BauGB) sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) beschließt die Stadtvertreterversammlung die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25, Sondergebiete Hotel, Thalasso-Zentrum, öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm - eine Teilfläche an der Seedeich-straße betreffend -, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (textliche Festsetzungen, Teil B), als Satzung: siehe Anlage 2.


3. Die Begründung zur 3. Änderung wird gebilligt: siehe Anlage 3.


4. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss zur 3. Änderung der Bebauungsplan-Satzung Nr. 25, Sondergebiete Hotel, Thalasso-Zentrum, öffentlicher Servicebereich in Heiligendamm - eine Teilfläche an der Seedeichstraße betreffend -, ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.




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